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Wer übernimmt bei zerstörten Fenstern die Kosten der Reparatur?

Die Ursachen für zerstörte Fenster oder Terrassen-/Balkontüren können sehr unterschiedlich sein. Diese können unter anderem durch Unwetter, Vandalismus, Material-/Montagefehler oder Einbruch auftreten. Allerdings können auch Abnutzung sowie Fremdverschulden oder auch eigene Unachtsamkeit kaputte Fenster / Glasfronten hervorrufen. Primär steht nun die Frage im Raum: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Die richtige Versicherung für Glasschäden

Handelt es sich um einen Glasschaden, der durch Unwetter entstanden ist, wird dieser normalerweise durch die Wohngebäude-Versicherung übernommen. Abgesichert sind Sturmschäden ab Stärke 8. Ist Hagel die Ursache, übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung oftmals auch. Handelt es sich um Folgeschäden, die durch ein beschädigtes oder abgedecktes Dach entstanden sind, werden diese normalerweise auch von der Wohngebäude-Versicherung übernommen.

Wer im Eigenheim oder einer Mietwohnung Glasfronten / Fenster aus Unachtsamkeit eigenhändig zerstört, muss die Reparatur beziehungsweise die Erneuerung normalerweise selbst bezahlen. Für eine Reparatur steht der Glaserei Notdienst für Bremen und Umgebung gerne zur Verfügung. Wurde der Glasbruch durch Personen hervorgerufen, die dem Bewohner bekannt sind, haftet deren Privathaftpflicht-Versicherung. Ist der Glasschaden durch spielende Kinder (zum Beispiel Fußball) entstanden, sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich und müssen ihre Haftpflichtversicherung sofort informieren.

Wie muss bei zerstörten Fenster / Glasfronten generell reagiert werden?

Wird ein zerstörtes Fenster oder Glasfront entdeckt, ist zu klären, ob es sich um gewaltsame Zerstörung handelt. Ist diese durch Vandalismus oder durch einen eindeutigen Einbruch entstanden, muss sofort die Polizei hinzugezogen und eine Anzeige gestellt werden. Danach wird die eigene Versicherung und/oder ein Vermieter informiert. Um welche Schäden es sich auch handelt, Geschädigte müssen den Glasschaden stets detailliert dokumentieren, falls eine Versicherung involviert ist. Hierfür reichen normalerweise Fotos und/oder ein Video für aussagekräftige Beweise.

Ist eine Fensterscheibe zerstört, kann diese vorerst notdürftig beispielsweise durch einen Müllsack, Pappe, eine Kunststoffplane oder Spanplatte abgedeckt werden, um den Innenbereich vor Witterung zu schützen. Denn ein Glasnotdienst darf bei Fremdeinwirkung vorerst nicht eigenmächtig beauftragt werden!

Reparatur anstatt kompletter Austausch

Handelt es sich zum Beispiel um Verschleiß oder fahrlässiges Eigenverschulden, kann der Schaden nach der Dokumentation von dem Glaserei Notdienst gesichert und eventuell mittels Notverglasung vorerst behoben werden.

Handelt es sich lediglich um einen Sprung / Riss in der Glasfront, muss meistens nicht die gesamte Fensterscheibe ersetzt werden. Oft lässt sich eine fachgerechte Reparatur mittels Spezial-Flüssigkleber durchführen. Dies sollte jedoch unbedingt von Glas-Profis vorgenommen werden.

Achtung: Soll der Schaden letztendlich durch eine Versicherung ausgeglichen werden, dürfen Geschädigte keinesfalls den Glaserei Notdienst eigenmächtig beauftragen. Gleiches gilt für Mietwohnungen, denn hier ist normalerweise der Vermieter für die Reparatur kaputter Fensterscheiben zuständig. Also, den Vermieter unbedingt sofort informieren!

Produktions- und Montagefehler als Ursache für Glasbruch

Wird allerdings ein Sprung / Riss innerhalb einer Fensterfront entdeckt, dessen Ursache völlig unklar ist, handelt es sich eventuell um eine Produktions-/Materialschwäche oder einen Fehler bei der Montage des Fensters. Bei diesem Verdacht müssen sich Geschädigte unmittelbar und schnell mit dem Glasfachbetrieb in Verbindung setzen, der die Montage durchgeführt hat. Deren Sachverständige können danach klären, ob sich die Vermutung bestätigt. Hersteller wie auch Montagebetriebe unterliegen grundsätzlich einer Gewährleistungs-Pflicht und sind somit für diese Reparatur-Kosten zuständig.

Dieser Umstand ist besonders interessant, falls es sich um eine Mietwohnung handelt. Bei Defekten am Fenstergriff oder generell dem Schließ-Mechanismus müssen Vermieter die Reparatur bezahlen. Dies gilt allerdings lediglich bei technischen Defekten (Abnutzung). Sind die Mieter an der Beschädigung beteiligt, müssen diese auch die Reparatur-Kosten ausgleichen.

Mietvertrag aufmerksam durchlesen

Diese Art sogenannter Kleinstreparaturen werden oft in einer Klausel festgeschrieben. Dies bedeutet, dass es eine festgesetzte Höchstgrenze gibt, in deren Rahmen Mieter für Reparaturen selbst aufkommen sollen. Ist diese Klausel nicht vorhanden, sind auch Kosten für Kleinstreparaturen vom Vermieter zu übernehmen.

Die Klausel für Kleinstreparaturen wird häufig explizit für Fenstergriffe und Rollladen-Gurte eingetragen, da sich diese im Verlauf der Zeit deutlich abnutzen. Entsteht jedoch Glasbruch ohne Schuld der Bewohner in einer Mietwohnung, muss der Vermieter die Kosten eventuell über seine eigene Versicherung tragen.

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